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Die Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei HARDENBERG • RÜBSAM • RICHTER beruht auf einem Zusammenschluss mehrerer Celler Kanzleien, deren Ursprünge über 50 Jahre zurückliegen. Sie ist seit über 20 Jahren vornehmlich auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Besondere Schwerpunkte während dieser Zeit lagen in der anspruchsvollen Bearbeitung von Berufungssachen vor Oberlandesgerichten, dem Notariat und der so genannten Wiedergutmachung von NS-Unrecht, ab 1990 auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR (RAe Rübsam und Hintz).