Konzept

Konzept der Kanzlei

HARDENBERG • RÜBSAM • RICHTER

ist es, nicht jedes Mandat auf jedem Rechtsgebiet zu übernehmen, sondern Mandanten in den Rechtsgebieten, auf denen aufgrund langjähriger Erfahrungen und Spezialisierungen besondere Kompetenzen bestehen, optimal zu beraten und engagiert zu vertreten. Zu einer kompetenten und ehrlichen Beratung gehört es nach unserem Verständnis auch, mit unseren Mandanten über die Erfolgsaussichten frühzeitig Klartext zu reden, mit ihnen Alternativen zu entwickeln und ihnen notfalls von einer weiteren Rechtsverfolgung abzuraten.

Wir legen hohen Wert auf im Laufe der Zeit gewachsene persönliche Beziehungen zu unseren Mandanten, im Gegensatz zu der weitgehend anonymen Mandats-Bearbeitung in einer Großkanzlei. Dafür nehmen wir uns die erforderliche Zeit.

Für uns ist es selbstverständlich, bereits zu Beginn über den Preis unserer Leistungen zu sprechen - fragen Sie uns!

Wir haben uns insbesondere auf drei Komplexe spezialisiert, in denen wir kompetent unsere Mandanten beraten und deren Interessen vertreten können:

Bau- und Architektenrecht

Immobilienrecht, auch Recht der Immobilien-Kapitalanlagen

♦ Erbrecht

♦ Unternehmensrecht einschließlich Gesellschaftsrecht und Nachfolgeplanung.

Natürlich beherrschen wir daneben auch andere Rechtsgebiete, auf denen wir gern für Sie tätig sind

– fragen Sie uns!

In Bezug auf steuerliche Fragen kooperieren wie seit vielen Jahren mit Frau StB’in Silke Fritsche, Celle, und Herrn StB Thomas Witte, Wietzendorf, so dass wir auch komplexe Lösungen in steuerlichen und rechtlichen Problemstellungen aus einer Hand anbieten können, z. B. bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen oder Nachfolgeplanungen.